OVG entscheidet pro Bahn
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) heute mitteilte, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zwei Eilanträge, die von 15 Anwohner:innen aus Münster eingereicht worden waren, mit denen die Reaktivierung der Bahnstrecke der Westfälische Landeseisenbahn (WLE) zwischen Sendenhorst und Münster grundsätzlich verhindert werden sollte, abgewiesen. „Damit können die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Arbeiten nach einer vorläufigen Einschätzung des OVG beginnen.“, schrieb die dpa. Der Planfeststellungsbeschluss war nach einer rund fünfjährigen Prüfung bei der Bezirksregierung Münster am 30. Januar 2026 ergangen. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar. Das Aktenzeichen der abgeschlossenen Verfahren: Az.: 11 B 303/26.AK und 11 B 342/26.AK. Fünf weitere Klagen von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss sind noch anhängig, wie das Gericht mitteilte. In zwei Fällen ginge es auch um Grundstückfragen.

Keine Grundstücksfragen in der heutigen Entscheidung betroffen
Die Westfälischen Nachrichten berichten: „Grundstücke der Antragsteller würden für das Vorhaben nicht in Anspruch genommen, heißt es zur Begründung. Und weiter: Die von den Anwohnern geltend gemachte fehlerhafte Ermittlung des Kosten-Nutzen-Indikators greife nicht durch, zumal der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe zur Finanzierung und Realisierung des Vorhabens mittlerweile eine Zuwendung von 169.651.800 Euro bewilligt hat.“ In einem Verfahren habe das Oberverwaltungsgericht es als offen angesehen, ob die insgesamt 13 Antragsteller eine unzureichende Bewältigung der Lärmproblematik geltend machen können, hieße es in der OVG-Mitteilung. Denn etwa erforderliche weitere Lärmschutzmaßnahmen könnten auch nach Abschluss der Streckenbauarbeiten noch umgesetzt werden. Lärmbelastungen, die die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle erreichen, seien durch den Betrieb der Eisenbahn jedenfalls nicht zu befürchten, so das OVG. In zwei der fünf noch nicht verhandelten Fällen werden auch Grundstücke der Kläger in Anspruch genommen. (Aktenzeichen: 11 D 86/26.AK, 11 D 91/26.AK, 11 D 94/26.AK, 11 D 105/26.AK, 11 D 112/26.AK, 11 D 113/26.AK, 11 D 114/26.AK.) Ein Termin für die Entscheidung über diese Klagen steht noch nicht fest, so das OVG.
Die Glocke konnte berichten: „Auch der mangelnde Lärmschutz für Anwohner sei kein Grund, die Planung anzugreifen. Nach Überzeugung des OVG, das erstinstanzlich zuständig ist, sei nicht zu befürchten, dass die Lärmbelastungen die Zumutbarkeitsschwelle durch den Betrieb der Bahn überschreite.“ Im anderen Verfahren sei das Gericht nach eigener Darstellung davon ausgegangen, dass nach der schalltechnischen Untersuchung die maßgeblichen Lärmwerte am Wohnhaus der Antragsteller tagsüber und nachts eingehalten werden. Lärmimmissionen würden grundstücksbezogen betrachtet, sodass persönliche Umstände der Bewohner nicht berücksichtigt werden, wie das Gericht erläutert.

Gegner:innen hoffen weiter
Der WDR sprach mit mit Michael Eßer von der Bürgerinitiative „Pro Bus und Rad – gegen die Bahn“, die unter anderem kritisiert hatten, dass keine Lärmschutzwände geplant wären. Sie befürchteten gesundheitliche Schäden für die Anwohner:innen. Eßer gegenüber dem WDR: „Ich bin optimistisch, dass das Gericht hier [den noch anhängigen Verfahren] zugunsten der klagenden Anlieger entscheidet, die tagtäglich Lärm von 100 Zügen ausgesetzt werden.“
NWL und WLE begrüßen OVG-Urteil
Unterdessen haben Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und die WLE die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts „mit Erleichterung zur Kenntnis genommen“, wie es in ihrer Pressemitteilung heißt. Mit der Entscheidung des Gerichts bleibe der Planfeststellungsbeschluss vollziehbar und die weiteren Projektschritte könnten wie vorgesehen fortgeführt werden. „Mit dieser Planungssicherheit können wir nun weiter die Ausschreibung der Bauleistungen für die Strecke und die Stationen forcieren“, kommentiert WLE-Geschäftsführer Detlef Berndt die Entscheidung des OVG. „Die Antragsteller hatten insbesondere Einwendungen zum Lärmschutz im späteren Betrieb der Bahnstrecke vorgebracht. Unabhängig vom Ausgang des Eilverfahrens hat ein wirksamer Lärmschutz für uns weiterhin einen hohen Stellenwert und ist Bestandteil der genehmigten Planung“, betont WLE-Projektleiterin Christina Krüger.

CAF-Akkutriebwagen werden im Einsatz sein
Die Reaktivierung der 21 Kilometer langen Strecke zwischen Sendenhorst und Münster, für die 10.000 Fahrgäste täglich prognostiziert wurden, soll auch helfen, den Autoverkehr aus dem südöstlichen Münsterland nach Münster zu verringern. Zum Einsatz auf den zur Ziet noch maroden Schienen kommen batteriebetriebene Akkutriebwagen der spanischen Firma CAF, die im Hauptbahnhof in Münster geladen werden sollen. Diese Fahrzeuge sind sehr leise.
Pro Stunde sollen von Münster bis in den Stadtteil Wolbeck drei Züge fahren, zwei davon rollen weiter bis Sendenhorst. Die reaktivierte Strecke ist ein wichtiger Teil der geplanten „S-Bahn Münsterland“.